"THE FLYING STARS"
DER FC BAYERN MÜNCHEN FANCLUB AUS POTSDAM
Satzung
Fanclub "The flying Stars"Satzung des Fanclubs „The flying Stars“ Fassung 12.03.2023
§ 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr
1. Der Fanclub hat den Namen: „The flying Stars“.
2. Sitz des Fanclubs ist Potsdam.
3. Gründungsdatum ist der 01.März 1997.
4. Der Fanclub ist als rechtmäßiger Club bei dem FC Bayern München eingetragen worden.
5. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres.
§2 Ziele und Aufgaben
1. Ziel des Fanclubs ist es ,den FC Bayern würdig zu vertreten.
2. Eine ordentliche Präsentation des Vereins soll bestehen.
3. Der Fanclub soll die Fangemeinschaft im Bundesland Brandenburg (Potsdam) fördern.
4. Der Fanclub soll den FC Bayern moralisch unterstützen.
5. Der Fanclub ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral.
6. Der Fanclub ist selbstlos und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Ziele.
7. Zu diesem Zweck gehören die Förderung der Jugendhilfe und des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie die Unterstützung ortsansässiger Kinder- und Jugendeinrichtungen bei der Realisierung und Umsetzung sportlicher Wettkämpfe.
8. Der Fanclub mit all seinen Mitgliedern und Gästen distanziert sich in jeglicher Form von Homophobie , Rassismus , illegaler Pyrotechnik und Gewalt , stärkt die Gleichberechtigung von Frauen und den Schutz + Prävention für Kinder & Jugendliche.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied im Fanclub kann jeder werden , der die Interessen des Vereins verfolgt.
2. Mitglieder des Vereins können sein:
a) ordentliche Mitglieder
b) fördernde Mitglieder
c) Ehrenmitglieder
d) passive Mitglieder
3. Die Mitgliedschaft endet:
a) bei natürlichen Personen durch Tod
b) bei juristischen Personen durch ihre Auflösung
c) durch Austritt (schriftliche Kündigung zum Ende des laufenden Monats)
d) durch Ausschluss
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt bei:
a) erfolgloser Mahnung zur Zahlung der
Mitgliedsbeiträge für ein Geschäftsjahr.
b) Grober oder mehrfacher Verletzung des Ansehens
und der Ziele des Vereins.
5. Ein ausgeschiedenes Mitglied hat keinen Anspruch
gegen das Vereinsvermögen.
6. Rechte und Pflichten der Mitglieder:
a) Jedes Mitglied hat das Recht in allen Belangen des Vereins mitzuwirken.
b) Jedes Mitglied (ab 15 Jahre) hat das aktive und passive Wahlrecht.
c) Jedes Mitglied hat das Recht auf eine Satzung und Beitragsordnung.
d) Jedes Mitglied hat die Pflicht , den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu zahlen.
e) In den Versammlungen des Vereins hat jedes Mitglied (Mindestalter 15 Jahre) eine Stimme.
Die Ausübung des Stimmrechts durch Dritte ist ausgeschlossen.
Das Stimmrecht erlischt , wenn der Beitragsrück – stand mehr als 1 Jahr beträgt.
f) Jedes Mitglied (ab 18 Jahre) hat das Recht, sich für den Vorstand wählen zu lassen.
g) Jedes Mitglied hat die Meldefristen für Fanclubveranstaltungen einzuhalten. Diese lauten, das sich jedes Mitglied innerhalb der angegebenen Anmeldefrist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu melden hat, ob eine Teilnahme stattfindet. Kommt das Mitglied dieser Meldefrist nicht nach, erlischt bei zweimaliger Versäumnis der Status für den Erwerb von Eintrittskarten über den Fanclub. Bei erneuter Versäumnis droht die Kündigung der Mitgliedschaft im Fanclub durch den Vorstand. i) Weiter besteht die Pflicht , jede finanzielle Forderung für den Erwerb von Leistungen über den Fanclub , innerhalb der angegebenen Zahlfrist pünktlich und vollständig per Banküberweisung zu begleichen.
§4 Organe des Vereins
1. der Vorstand ( Geschäftsführende*r Vorsitzende*r / Finanzen, stellv. Vorsitzende*r, zweite*r stellvertretende*r Vorsitzende*r, Beisitzer*in, Öffentlichkeitsarbeit / Präsentation
§5 Versammlung
1. Die Jahreshauptversammlung ist jährlich im 1. Quartal durchzuführen.
2. Die Versammlung wird spätestens vier Wochen vorher durch den Vorstand einberufen. Die Einladungen an die Mitglieder erfolgen schriftlich. Die Versammlung leitet ein Vorstandsmitglied.
3. Anträge zur Tagesordnung können gestellt werden: sie müssen 14 Tage vor Beginn der Versammlung, schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.
4. Die Wahl des Vorstands erfolgt nach drei Geschäftsjahren, bei der Jahreshauptversammlung.
§6 Vorstand
1. Der Vorstand leitet den Verein zwischen den Jahreshauptversammlungen , gemäß dieser Satzung.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen:
a) Geschäftsführende*r Vorsitzende*r (Finanzen)
b) stellvertretende*r Vorsitzende*r
c) zweite*r stellvertretende*r Vorsitzende*r
d) Beisitzer*in
e) Öffentlichkeitsarbeit / Präsentation
3. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Wiederwahlen sind zulässig.
§7 Finanzen
1. Der Verein finanziert seine Vorhaben durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
2. Verantwortlich für die Finanzen und Schriftverkehr ist der Vorstand. (Geschäftsführende*r Vorsitzende*r)
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck der Körperschaft fremd sind , oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§8 Beiträge
1. Die Beitragszahlung erfolgt einmal jährlich gemäß der Beitragsordnung.
2. Die Beitragsordnung ist Anlage dieser Satzung.
§9 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss mit Zustimmung einer 2/3 – Mehrheit aller Mitglieder des Vereins.
2. Bei der Auflösung des Vereins entscheidet der Vorstand über den Verbleib des Vereinsvermögens, was aber für ortsansässige Vereine verwendet werden soll.
§10 Haftungsauschluss
1. Der FC Bayern Fanclub „The flying Stars“ in Vertretung durch den Vorstand übernimmt bei jeglichen Veranstaltungen und Zusammenkünften, keinerlei Haftung für Personen – Sach – und Vermögensschäden. Dies gilt für alle Mitglieder, Nichtmitglieder, Gäste und Teilnehmer*innen. Bei einer verbindlichen schriftlichen Zusage durch Mitglieder , Nichtmitglieder und Gäste einer Fanclubveranstaltung / Fanclubreise oder den Erwerb von Eintrittskarten erstattet der Fanclub vertreten durch den Vorstand keine entstandenen Kosten bei Nichtnutzung. Die betroffene Person (Buchende*r) hat im Sinne des Fanclubs und der geltenden Fanclubsatzung eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen und diesen dem Vorstand / verantwortlichen Reiseleiter*in bis maximal 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn / Reisebeginn schriftlich mitzuteilen.
§11 Schlussbestimmungen
1. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12.03.2023 beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung sind alle vorherigen Satzungen ungültig.
Beitragsordnung des Fanclubs „The flying Stars“
1. Alle Mitglieder ab dem Mindestalter von 13 Jahren, zahlen Mitgliedsbeiträge.
2. Mitgliedsbeiträge werden im März des jeweiligen Geschäftsjahres gezahlt.
Aufschlüsselung der Beitragszahlung:
- Kinder ab 13 Jahre bis 18 Jahre, Auszubildende,
- Arbeitssuchende : 13,00 Euro
- Erwachsene : 25,00 Euro
- Rentner / Rentnerinnen : 15,00 Euro
3. Die Beiträge sollen verwendet werden für:
- laufende Ausgaben (Betriebskosten)
- Sonderausgaben (Präsente usw. )
- Materialkosten / Vereinsräume (Miete)
- Festivitäten des Fanclubs
Bei Ausgaben durch Einkaufsberechtigte , im Wert über 250 Euro, muss der Vorstand benachrichtigt und deren Einverständnis eingeholt werden.
Die Beitragsordnung wurde auf der
Mitgliederversammlung am 12.03.2023 beschlossen.